Online-Scheidung – Was bedeutet das?

Im Regelfall handelt es sich bei einer Online-Scheidung um eine einvernehmliche Ehescheidung, bei der die Ehegatten sich über alle Punkte einig sind, weshalb ein langwieriges und kostenintensives Scheidungsverfahren vermieden werden kann.

So sparen Sie Zeit, Kosten und vor allen Dingen eines - Nerven!

Voraussetzung dafür ist, dass beide Eheleute der Scheidung zustimmen und keine Folgesachen wie Unterhaltsansprüche, Sorge- oder Umgangsregelungen, Zugewinnausgleichsansprüche oder andere Fragen der Vermögensentflechtung zu klären sind.

Einigen sich die Ehepartner hinsichtlich all dieser Fragen einvernehmlich, kann eine einvernehmliche Scheidung unter Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts durchgeführt werden. Auf diesem Weg haben Sie bereits die Kosten für die Einschaltung eines zweiten Rechtsanwalts gespart!

Bei der Durchführung einer solchen einvernehmlichen Ehescheidung steht Ihnen die Möglichkeit offen mit unserer Hilfe den gesamten Ablauf der Ehescheidung online durchzuführen, ohne dass Sie zu einem persönlichen Besuch in den Kanzleiräumen erscheinen müssen.

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Scheidungsfragebogen

Sie füllen ganz unverbindlich unseren Scheidungsfragebogen aus und übersenden diesen mit den notwenigen Anlagen per E-Mail an unsere Kanzlei unter folgender Adresse: info@floersheimer-kanzlei.de

Fehlende Angaben sind jederzeit nachlieferbar.

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Kontaktaufnahme

Wir kontaktieren Sie auf dem gewünschten Wege, um mit Ihnen den Scheidungsantrag zu besprechen und Ihnen eine Einschätzung der Kosten für das Verfahren mitzuteilen.

Nach der Beauftragung zur Durchführung des Scheidungsverfahrens erhalten Sie unsere Vollmachtunterlagen zur Unterzeichnung.

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Gerichtskostenvorschussrechnung & Organisation

Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein. Im Anschluss daran übermitteln wir Ihnen eine Gerichtskostenvorschussrechnung vom zuständigen Gericht, die sie begleichen müssen.

Während des Verfahrens erinnern wir Sie darüber hinaus an alle Termine, Fristen und einzureichenden Unterlagen.

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Weiterer Verlauf

Nachdem das Gericht die Zahlung auf die Gerichtskostenrechnung erhalten hat, wird Ihr Scheidungsantrag automatisch von dem zuständigen Gericht an Ihren Ehepartner weitergeleitet.

Sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, muss nun der entsprechende Fragebogen V10 ausgefüllt werden, um die notwenigen Auskünfte bei der Rentenversicherung einzuholen.

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Einladung zum Scheidungstermin

Nachdem die Auskünfte für den Versorgungsausgleich eingeholt wurden, führt das Gericht eine Berechnung der auszugleichenden Rentenanwartschaften durch. Diese wird von uns auf Ihre Richtigkeit überprüft.

Mit der Übersendung der Berechnung für den Versorgungsausgleich erhalten wir außerdem eine Ladung für Ihren Scheidungstermin zu dem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen.

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Scheidungstermin

Der Scheidungstermin findet unter Begleitung Ihres Rechtsanwaltes statt. Die Ehepartner werden von dem Gericht zu dem Vorliegen der Scheidungsvorrausetzungen angehört. Der Scheidungstermin wird voraussichtlich 10 – 15 Minuten dauern.

Anschließend sind Sie geschieden!

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Rückfragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren per E-Mail, Telefon oder Post.
Wir beantworten alle Ihre Rückfragen umgehend und helfen Ihnen dabei noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

Online-Scheidungsfragebogen: